Stiftung LAK – Beratung und Betreuung im Fürstentum Liechtenstein. Die Stiftung LAK hat den Zweck, die bestmögliche Beratung und Betreuung, der in Liechtenstein wohnhaften Betagten, Kranken und Hilfsbedürftigen sicherzustellen und Hilfsbedürftigkeit vorzubeugen. stiftung, st. florin, st. laurentius, st. mamertus, st. martin, st. theodul, kba, beratung, kontakt, altersheim, sozialzentrum, betreuung, pflege, Liechtenstein, betagte, hilfsbedürftige, bewohner, bewohnerinnen, weiterbildung, ausbildung, fage, koch, küche, lehrling, kurse, arbeitsangebot, kontakt und beratung alterspflege, alterspflege, ferienzimmer, veranstaltungen, tarife, eintritt, anmeldung, mahlzeitendienst, küche und verpflegung, menüplan, geschäftsführung, stiftungsrat

Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK)

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Aus- und Weiterbildung

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Bereichsleitung Aus- und Weiterbildung

Ausbildungs-
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Kontakt Beratung Alterspflege KBA

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Beraterin

Fachfrau / -mann Hauswirtschaft

Gegenstand und Dauer Art. 1   Berufsbezeichnung und Berufsbild

Die Berufsbezeichnung ist Fachfrau/-mann Hauswirtschaft.

Fachleute Hauswirtschaft tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass Menschen sich doch wohlfühlen, wo sie wohnen oder sich aufhalten. Sie führen fachgerecht und selbstständig hauswirtschaftliche Tätigkeiten nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten aus. Sie organisieren, fällen Entscheide und tragen Verantwortung im Umgang mit Ressourcen sowie der Umwelt. Sie sind teamorientiert und begegnen den Menschen, für die sie ihre Leistungen erbringen mit Wertschätzung. Sie sind speziell befähigt für die Arbeit im Umfeld von Menschen, die Unterstützung und Pflege benötigen.

   
  Art. 2   Modulare berufsbegleitende Ausbildung

Die berufliche Grundbildung Fachfrau/-mann Hauswirtschaft kann auch als modulare berufsbegleitende Ausbildung für Erwachsene angeboten werden.

Zugelassen werden erwachsene Personen, die bei Eintritt über ein berufliche Erfahrung im Bereich der Hauswirtschaft von mindestens 3 Jahren verfügen.

Die Führung eines Familienhaushaltes wird als berufliche Erfahrung im Bereich der Hauswirtschaft anerkannt.



  Art. 3   Dauer und Beginn

Die berufliche Grundbildung dauert 3 Jahre.

Für Inhaberinnen oder Inhaber eines eidgenössischen Berufsattests Hauswirtschaft beginnt die berufliche Grundbildung mit dem 2. Bildungsjahr; für sie dauert die Grundbildung 2 Jahre.

Der Beginn der beruflichen Grundbildung richtet sich nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule.



Ziele und Anforderungen Art. 4   Kompetenzen

Die Ziele und Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen nach den Artikeln 5-7 beschrieben.

Sie gelten für alle Lernorte.



  Art. 5   Fachkompetenz

Die Fachkompetenz umfasst Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen:

a) Ernährung und Verpflegung
b) Wohnen und Reinigungstechnik
c) Wäscheversorgung
d) Gästebetreuung und Service
e) Administration
f) Gesundheits- und Sozialwesen



  Art. 6   Methodenkompetenz

Die Methodenkompetenz umfasst:

a) Arbeitstechniken und Problemlösen
b) Prozessorientiertes, vernetztes Denken und Handeln
c) Informations- und Kommunikationsstrategien
d) Qualitätsorientiertes Denken und Handeln
e) Lernstrategien
f) Beratungsmethoden
g) Kreativitätstechniken
h) Präsentationstechniken
i.) Transfervermögen
j) ökologische Verhalten



  Art. 7   Sozial- und Selbstkompetenz

Die Sozial- und Selbstkompetenz umfasst:

a) eigenverantwortliches Handeln
b) lebenslanges Lernen
c) Kommunikationsfähigkeit
d) Konfliktfähigkeit
e) Teamfähigkeit
f) Kundenorientiertes Denken und Handeln
g) Umgangsformen
h) Belastbarkeit



Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz Art. 8  

Die Anbieter der Bildung geben den Lernenden zu Beginn der Bildung Vorschriften und Empfehlungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Umweltschutz ab und erklären sie ihnen.

Diese Vorschriften und Empfehlungen werden an allen Lernorten vermittelt. Sie werden in den Qualifikationsverfahren berücksichtigt.



Anteile der Lernorte und Unterrichtssprache Art. 9   Anteile der Lernorte  

Die Bildung in beruflicher Praxis erfolgt über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung im Durchschnitt an 4 Tagen pro Woche.

Die schulische Bildung im obligatorischen Unterricht erfolgt in 1080 Lektionen. Davon entfallen auf den Sportunterricht 120 Lektionen.

Die überbetrieblichen Kurse umfassen insgesamt 12 Tage zu 8 Stunden. Im letzten Semester der beruflichen Grundbildung finden keine überbetrieblichen Kurse mehr statt.